Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Coaching und Seminare von Lydia Pierer-Kuhn, MoveUP Coaching

  1. Geltungsbereich  

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des  Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend  „Teilnehmer“ genannt.  

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.  Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der  Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen  an den Veranstalter absenden.  

 

  1. Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften 

2.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts   und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn:  

  1. a) Sie als Unternehmer bestellen,  
  2. b) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder  
  3. c) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union   ist.  

2.2. Für den Fall, dass Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt   in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des  deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen  Aufenthalt hast, unberührt bleiben.  

2.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein   Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer   selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche   oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines   Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.  2.4 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.  

2.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.  

2.6 Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder   mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.  

 

  1. Vertragsgegenstand  

3.1 Der Veranstalter bietet Coaching und Seminare an. Diese können von maximal 12   Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots   wird von dem Veranstalter auf seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien   bekannt gegeben. 

3.2 Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (wobei die Auflistung nicht   abschließend ist: 

  1. Einzelcoaching  
  2. Gruppencoaching  
  3. Coaching-Programm  
  4. Online-Kurse  

 Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches   Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

  

  1. Zustandekommen des Vertrages  

4.1 Bei einem Einzelcoaching bildet das vorbereitende Erstgespräch zwischen den Vertragsparteien  die Grundlage für die Leistung. Der Erstkontakt findet über E-Mail, Kontaktformular oder Telefon  statt. Das Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten und findet per Zoom statt.  

Im Erstgespräch klären wir etwaige Fragen zum Ablauf, den Inhalten und die  

Zahlungsmöglichkeiten, sowie ob mein Angebot passend ist.  

Anschließend erhalte ich direkt im Gespräch oder per E-Mail Bescheid, ob wir zusammenarbeiten  möchten.  

 Angebot: Ich übersende per E-Mail einen Vertrag als PDF-Datei und biete damit den  Abschluss dessen verbindlich an.  

 Annahme: Mit Unterschrift wird das Angebot angenommen und der Vertrag kommt zustande.  Sobald der Vertrag unterschrieben bei mir eingegangen ist, übersende ich, wie vereinbart, eine  Rechnung per E-Mail.  

 Als Zahlungsmöglichkeit steht die Zahlung per Vorkasse und PayPal zur Verfügung. Der gesamte  Rechnungsbetrag ist bei Beauftragung sofort fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, entsteht  der Anspruch auf meine entsprechende Gegenleistung. 

 Bei Gruppencoaching und Coaching-Programmen:  

4.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der   ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per   elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer   schriftlichen Teilnahmeerklärung.  

4.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder   Ablehnungsschreiben.  

4.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen   Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR für gegenstandslos erklärt werden.  

4.5 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der   Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten   Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.  

4.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der   Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese   nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die   entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen   Opfergrenze bedeuten würden.  

4.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt   führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot   unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.  

4.8 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern   dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.  

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. 

Version 1 Stand: Dezember 2022  

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der   aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.  

 Der Teilnehmer kann per    

 Überweisung  

 Rechnung  

 PayPal  

 Vorkasse  

 seiner Zahlungspflicht nachkommen.  

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.  

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des   Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.  

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen   Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Gegenüber Verbauern weise ich den Bruttobetrag aus.  

 

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen  

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und   dem Teilnehmer.  

5.2 Die Dauer des Coachings beträgt i.d.R. 60 Minuten.  

 In der Regel gibt es 1:1 Coachings sowie Gruppen-Coachings.  

 Das Coaching findet online über Zoom oder Microsoft Team im Rahmen einer   geschlossenen Gruppe oder einzeln statt. Auf Wunsch kann das Coaching auch vor Ort in den   Büroräumlichkeiten des Vertragspartners (Kunden) stattfinden.  

5.3 Der Leistungsumfang des Produktes richtet sich nach dem jeweiligen Coaching-Programm.  Ein gebuchter Termin muss mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls  fällt das volle Honorar an.  

Wird ein gebuchter Termin wiederholt abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten  werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt  bestehen.  

Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.  Die Termine werden frühzeitig mitgeteilt, so dass die Teilnehmer sich die Zeit dafür  reservieren können.  

Wird ein gebuchtes Coaching abgebrochen, besteht keinen Anspruch auf Erstattung der  geleisteten Zahlungen, es sei denn, es wird ein ärztliches Attest vorgelegt. 

5.4 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich   der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt   nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer   Schaden entstanden ist.  

5.5 Ich bin berechtigt, ein Coaching (1:1 oder für Gruppen) abzusagen, falls ich kurzfristig erkranke  und kein Ersatz gestellt werden kann.  

Im vorgenannten Fall versuchen wir zunächst einen Ersatztermin zu finden. Ist dieses nicht  möglich, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Kosten, wie evtl. angefallene  Übernachtungs- und Reisekosten, die angefallen sind, werden nicht übernommen.  Bei vertragswidrigem Verhalten, indem gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen  verstoßen wird, habe ich das Recht, Teilnehmer vom Coaching-Programm auszuschließen.  Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ablauf des Coaching-Programms stört wird und es auch  nach einer Aufforderung nicht unterlässt oder wenn sich wiederholt nicht an getroffene  Verabredungen (z.B.Terminabsprachen) gehalten wird. In diesem Fall werden keine Kosten  zurückerstattet.

Version 1 Stand: Dezember 2022  

  

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen  

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die   Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten   verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In   diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung   auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.   Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.  

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der   Veranstaltung weisungsbefugt. 

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und   Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.  

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen   Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen   können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der   Veranstaltung auszuschließen.  

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über   gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende   Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.  

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden   Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die   Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes   bleibt dem Teilnehmer unbenommen.  

6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein   Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen   Unfallversicherung versichert.  

 

  1. Verschwiegenheitspflicht  

 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren   Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers   Stillschweigen zu bewahren.  

 

  1. Haftung  

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den   gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für   leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des   Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit   oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die   leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,   vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers   oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern   haftet der Veranstalter in demselben Umfang.  

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der   Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher   Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,   Verzugs oder Unmöglichkeit. 

Version 1 Stand: Dezember 2022