1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn:
2.2. Für den Fall, dass Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, unberührt bleiben.
2.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. 2.4 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.
2.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.
2.6 Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.
3.1 Der Veranstalter bietet Coaching und Seminare an. Diese können von maximal 12 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter auf seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3.2 Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (wobei die Auflistung nicht abschließend ist:
Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
4.1 Bei einem Einzelcoaching bildet das vorbereitende Erstgespräch zwischen den Vertragsparteien die Grundlage für die Leistung. Der Erstkontakt findet über E-Mail, Kontaktformular oder Telefon statt. Das Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten und findet per Zoom statt.
Im Erstgespräch klären wir etwaige Fragen zum Ablauf, den Inhalten und die
Zahlungsmöglichkeiten, sowie ob mein Angebot passend ist.
Anschließend erhalte ich direkt im Gespräch oder per E-Mail Bescheid, ob wir zusammenarbeiten möchten.
Angebot: Ich übersende per E-Mail einen Vertrag als PDF-Datei und biete damit den Abschluss dessen verbindlich an.
Annahme: Mit Unterschrift wird das Angebot angenommen und der Vertrag kommt zustande. Sobald der Vertrag unterschrieben bei mir eingegangen ist, übersende ich, wie vereinbart, eine Rechnung per E-Mail.
Als Zahlungsmöglichkeit steht die Zahlung per Vorkasse und PayPal zur Verfügung. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Beauftragung sofort fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, entsteht der Anspruch auf meine entsprechende Gegenleistung.
Bei Gruppencoaching und Coaching-Programmen:
4.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
4.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
4.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
4.5 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
4.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
4.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4.8 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Version 1 Stand: Dezember 2022
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
Überweisung
Rechnung
PayPal
Vorkasse
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Gegenüber Verbauern weise ich den Bruttobetrag aus.
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Die Dauer des Coachings beträgt i.d.R. 60 Minuten.
In der Regel gibt es 1:1 Coachings sowie Gruppen-Coachings.
Das Coaching findet online über Zoom oder Microsoft Team im Rahmen einer geschlossenen Gruppe oder einzeln statt. Auf Wunsch kann das Coaching auch vor Ort in den Büroräumlichkeiten des Vertragspartners (Kunden) stattfinden.
5.3 Der Leistungsumfang des Produktes richtet sich nach dem jeweiligen Coaching-Programm. Ein gebuchter Termin muss mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls fällt das volle Honorar an.
Wird ein gebuchter Termin wiederholt abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen.
Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung. Die Termine werden frühzeitig mitgeteilt, so dass die Teilnehmer sich die Zeit dafür reservieren können.
Wird ein gebuchtes Coaching abgebrochen, besteht keinen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen, es sei denn, es wird ein ärztliches Attest vorgelegt.
5.4 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5.5 Ich bin berechtigt, ein Coaching (1:1 oder für Gruppen) abzusagen, falls ich kurzfristig erkranke und kein Ersatz gestellt werden kann.
Im vorgenannten Fall versuchen wir zunächst einen Ersatztermin zu finden. Ist dieses nicht möglich, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Kosten, wie evtl. angefallene Übernachtungs- und Reisekosten, die angefallen sind, werden nicht übernommen. Bei vertragswidrigem Verhalten, indem gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird, habe ich das Recht, Teilnehmer vom Coaching-Programm auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ablauf des Coaching-Programms stört wird und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt oder wenn sich wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B.Terminabsprachen) gehalten wird. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.
Version 1 Stand: Dezember 2022
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Version 1 Stand: Dezember 2022